Der (Feuerwehr-)Notruf 1-1-2 ...
Sie erreichen in Bayern die zuständige Integrierte Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung jederzeit (über Festnetz und Mobilfunk) unter der gebührenfreien Notrufnummer "112". Die genaue Brand-, Unfall- oder Notfallmeldung ist für die Rettungskräfte wichtig, um geeignete Einsatzkräfte in ausreichender Stärke alarmieren zu können.
Bei Ihrer Meldung sollten Sie deshalb die folgenden fünf "W" beachten:
1. Wer meldet?
Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen.
2. Wo ist das Ereignis?
Geben Sie den genauen Ort des Ereignisses an, z. B. Stadtteil, Straße-Hausnummer-Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Baustellen, Straßentyp, Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen,
Kilometerangaben an Bahnlinien oder Flüssen.
3. Was ist geschehen?
Beschreiben Sie knapp das Ereignis und was Sie konkret sehen, z. B. Brand, Explosion, Einsturz, Zusammenstoß, Absturz.
4. Wie viele Betroffene?
Schätzen Sie die Zahl der betroffenen oder in Gefahr befindlichen Personen, ihre Lage und die Verletzungen.
5. Warten auf Rückfragen!
Legen Sie nicht gleich auf, der Disponent in der Leitstelle benötigt von Ihnen ggf. noch weitere Informationen, und befolgen Sie die Weisungen des Leitstellenpersonals.
Leisten Sie Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen!
Erwarten Sie die Einsatzkräfte an der Straße!
Helfen Sie den Rettungskräften beim Auffinden des Ereignisortes!
Wie verhalte ich mich Richtig ?
Was tun, wenn von hinten Blaulicht kommt ??? Sehr gute Erklärung von der Feuerwehr München.
Rauchwarnmelder können im Falle eines Brandes ihr Leben retten.
Egal, ob vom Gesetzgeber vorgeschrieben oder nicht – zu ihrer eigenen Sicherheit sollten sie nicht zögern, Rauchwarnmelder zu installieren.
Die Bayerische Bauordnung fordert in §46 seit dem 1. Januar 2013 Rauchwarnmelder in Neu- und Bestandsbauten.
Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses / der Wohnung verantwortlich.
Dabei besteht eine Nachrüstpflicht bis spätestens 31. Dezember 2017.
In den frühen Sommerwochen beginnt wieder die Zeit, in der Probleme mit Wespen und deren Nestern auftreten. Aber wann sind die Wespen ein Fall für die Feuerwehr? Wir wollen hier ein paar Informationen zusammenstellen..
Der Lebenszyklus
Alle Wespen bilden einjährige Nester, die Wespenvölker leben nur einen Sommer, nur die im Herbst begattete Königin überwintert in engen Ritzen. Im April und Mai sucht die Wespen-Königin einen neuen
Platz zum Nestbau, legt dort Eier in Waben ab, füttert die geschlüpften Larven und zieht so bis zum Verpuppen die ersten Arbeiterinnen heran. Sobald diese geschlüpft sind, übernehmen die
Arbeiterinnen den weiteren Nestbau, die Futtersuche, die Pflege der Larven und die Bewachung. Im August schlüpfen dann die Männchen und die Jungköniginnen, die das Nest verlassen und sich paaren. Die
aktuelle Königin stirbt und mit dem ersten Frost auch das restliche Leben im Nest, das dann problemlos entfernt werden kann, bezogen wird es ohnehin nicht mehr.
Probleme für den Menschen treten üblicherweise nur mit der „Deutschen Wespe“ und der „Gemeinen Wespe“ auf. Diese beiden Arten bilden größere Völker mit manchmal mehreren tausend Arbeiterinnen. Außerdem haben diese Arten sich den Gewohnheiten der Menschen angepasst und teilen sich mit den Menschen den Lebensraum – gegebenenfalls auch die Nahrung. Vor allem nach dem Auflösen der Nester im späten Sommer „fliegen“ die einzelnen Arbeiterinnen auf Zwetschgenkuchen und Grillplatten, um den Hunger zu stillen.
Im Allgemeinen aber sind Wespen außerhalb ihres Nestbereiches nicht aggressiv. So stechen Wespen nur, wenn sie sich oder das Nest bedroht sehen. Allgemein gilt, dass ein Wespenstich ungefährlicher als der Stich einer Biene ist.
Wespennester in der Nähe des Menschen
Wenn sich nun aber die Wespen in, an oder in der Nähe einer Wohnung eingerichtet haben gilt es abzuwägen, wie man damit am besten umgeht. Da die Saison von Wespen ohnehin nur bis den jeweiligen
Herbst geht, sollte sich man sich fragen, ob nicht übergangsweise eine gemeinsame und friedliche Koexistenz möglich ist. Schließlich erfüllen Wespen wichtige ökologische Aufgabe wie das Fangen großer
Mengen an Insekten, um diese an ihren Nachwuchs zu verfüttern. Nicht umsonst stehen sie unter besonderem rechtlichen Schutz. Befindet sich das Wespennest jedoch an einer Stelle, die häufig vom
Menschen frequentiert wird, kann unter Umständen auch dessen Entfernung das Mittel der Wahl sein.
Sonderfall Hornissen
Eine besondere Rolle unter den Wespen nimmt die Hornisse ein. Die Hornisse ist eine Art der Wespen und steht in Deutschland sowie in Teilen Österreichs unter Naturschutz. Das heißt, ein Nest darf
weder beseitigt werden, noch dürfen Tiere getötet werden. Bei Problemen mit Hornissen ist im Stadtgebiet Langezenn im Bedarfsfall die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts zu
kontaktieren.
Wespen – ein Fall für die Feuerwehr?
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Feuerwehr hier nur tätig werden darf, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug nicht möglich
ist.
Somit bleibt dann die Möglichkeit, ein Nest selbst zu entfernen oder wenn dies nicht möglich ist, einen gewerblichen Anbieter (Branchensuche: „Schädlingsbekämpfung“) dazu zu beauftragen. Die
Feuerwehr ist gesetzlich gehalten, sich selbst – bis auf einzelne akute Fälle oder in städtischen Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten – aus der Insektenbekämpfung zurückzunehmen
Hornisse im Flieder, Quelle Autor Minuspunkt, Wikimedia